Welche Leistungen erbringt der Staat Argentinien?
In Argentinien gibt es staatliche Leistungen nur in bestimmten Fällen. Sie stehen nicht immer auch Angehörigen mit anderer Nationalität zu; denn sämtliche Leistungen haben zur Voraussetzung, dass die argentinische Staatsangehörigkeit neben der deutschen gegeben ist.
I. Arbeitslosengeld - Beneficio por seguro de desempleo
Arbeitslosengeld steht allen zu, die aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind und dies nicht selbst verschuldet haben. Das Innehaben der argentinischen Staatsangehörigkeit ist erforderlich. Arbeitslosengeld steht auch Deutschen zu, die in Argentinien leben und gearbeitet haben, wenn sie neben der Deutschen auch die argentinische Staatsangehörigkeit haben.
Bekommt man als Deutscher Arbeitslosengeld nach argentinischem Recht, so hat man daneben keinen Anspruch auf Sozialhilfe nach dem deutschen Recht!
Die Voraussetzungen für argentinisches Arbeitslosengeld sind eine Beschäftigung von mindestens einem Jahr innerhalb der letzen 3 Jahre
Das Arbeitslosengeld wird längsten für 12 Monate gezahlt. Nach dem Ablauf dieser Zeit muss für einen erneuten Anspruch eine Beschäftigung von mindestens einem Jahr stattgefunden haben. Danach bekommt man Arbeitslosengeld nur für maximal 4 Monate. Dies setzt sich fort: für je ein gearbeitetes Jahr erhält man für 4 Monate die Leistung des Arbeitslosengeldes.
Weitere Informationen hier
II. Sozialhilfe - Pensiones asistenciales o no contributivas
In speziellen Fällen gibt es auch Sozialhilfe, z.B. Familien mit mehr als 7 Kinder, alte Leute über 70 Jahre, die kein anderes Einkommen haben, behinderte Menschen.
Weitere Informationen hier und an dieser Adresse: H. Yrigoyen 1447 8º, Cap. Fed., Teléfono: 4379-4800
III. Abgeordnetenunterstützung - Pensiones graciales
Parlamentsabgeordnete können nach eingener Entscheidung aus einem Budget Mittel an Bedürftige verteilen.
IV. Sozialhilfe gegen ehrenamtliche Tätigkeit, Programm für Arbeit- Ayuda social a traves de tareas comunitarias, Planes trabajar
Menschen ohne Arbeit bekommen Sozialhilfe, wenn sie ehrenamtliche Tätigkeiten verreichten - mindestens 4 Stunden, maximal 6 Stunden am Tag.
V. Hilfe für Familienvorstände - Planes jefes y jefas de Hogar
Voraussetzungen:
- argentinische Staatsangehörigkeit (neben der deutschen Staatsangehörigkeit)
- Familienvorstand ohne Arbeit
- Kind unter 18 Jahre oder behinderte Kinder auch über 18 Jahre
- die Kinder müssen schulpflichtig sein
- die Kinder müssen die regelmäßigen Impfungen durchgeführt haben
Die Leistung betragt 150 Pesos pro Monat. Als Gegenleistung muss ehrenamtliche Gemeinschaftsarbeit geleistet werden, mindestens 4, maximal 6 Stunden am Tag.
Die Teilnahme an diesem Program war bis zum 17.05.2002 möglich. Eine erneute Auflage des Programms ist geplant.
VI. Sozialhilfe in Form von Lebensmitteln
Familien mit Kindern unter 14 Jahren, Schwangere und Unterernährte Personen erhalten Lebensmittel als Unterstützung. Weitere Informationen beim Sozial- und Entwicklungsministerium hier.